Wir vermieten Musikinstrumente verschiedener Marken in neuwerigem Zustand. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate, die Versicherung gegen Beschädigung ist in unseren Mietpreisen inbegriffen.
Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Danach kann das Instrument per Ende jeden Monats zurückgegeben werden. Zuviel bezahlte Miete wird zurückerstattet.
Beim Kauf des gemieteten Instruments:
In den ersten drei Monaten wird die Miete voll angerechnet.
In den ersten zwei Jahren wird 80% der Miete angerechnet.
Beim Kauf eines neuen Instrumentes in der Mindestpreislage des gemieteten Instrumentes, wird die Hälfte der im ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet.
Im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung gegen Beschädigung. Der Selbstbehalt beträgt innerhalb der ersten drei Monate CHF 200 danach entfällt der Selbstbehalt. Diebstahl ist nicht versichert.
Bei Zupfinstrumenten ist das Ersetzen der Saiten in der Verantwortung des Mieters.
Einregulierarbeiten, sowie die durch Abnützung notwendig gewordene Reparaturen werden durch uns gratis und kurzfristig ausgeführt.
Einen Wohnortswechsel hat der Mieter dem Vermieter sofort bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall ist der Mieter für entstandene Spesen und Umtriebe haftbar.
Ist der Mieter mit seinen Zahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand, wird das Instrument vom Vermieter abgeholt. Die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Gerichtstand: Winterthur Die Mietbedingungen sind im Sinne des Schweizerischen Obligationsrechtes abgeschlossen.